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- Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Angebote der atempo Gruppe.
Die atempo Gruppe - das sind die
- atempo Betriebs-Gesellschaft mbH.,
- die CFS – Consulting, Franchise & Sales Gesellschaft mbH. und
- der Verein atempo.
Die Geschäftsbedingungen für Angebote der atempo Gruppe sind in leicht verständlicher Sprache geschrieben, damit sie alle Menschen leichter verstehen und lesen können.
In diesen Geschäftsbedingungen schreiben wir immer atempo Gruppe, egal, ob der Verein atempo, die atempo Betriebs-Gesellschaft oder die CFS – Consulting, Franchise & Sales Gesellschaft gemeint ist.
Kontakt:
atempo
Heinrichstraße 145
8010 Graz
Telefonnummer: 0043 316 81 47 16-0
E-Mail-Adresse: atempo.graz@atempo.at
- Was sind atempo Angebote?
atempo Angebote gibt es in verschiedenen Bereichen.
1.1 Die atempo Angebote zum Bereich von capito machen unsere Umwelt barrierefrei.
Mit capito Angeboten bekommen Sie zum Beispiel
- Informationen, die man leicht lesen und verstehen kann,
- Häuser und Einrichtungen, die man barrierefrei benutzen kann.
Die Leistungen von capito Angeboten sind zum Beispiel
- Übersetzungen von schwierigen Texten in das Leicht Lesen Format (LL)
- Überprüfungen von Häusern, Einrichtungen und Websites auf Barrierefreiheit
- Beratung und Schulungen
capito Graz bietet solche Angebote an.
capito Graz ist ein Bereich der atempo GmbH.
capito Angebote gibt es auch bei der CFS GmbH.
1.2 Die atempo Angebote zum Bereich von Bildung & Karriere helfen Menschen mit Lernschwierigkeiten und Behinderungen, besser am Leben in der Gesellschaft teilzunehmen.
Mit Bildung & Karriere Angeboten erhalten sie zum Beispiel:
- Ausbildungen und Jobcoaching, um eine Arbeit am ersten Arbeitsmarkt zu erhalten,
- Fortbildungen, um besser mit Computern und neuen Computer-Programmen zu arbeiten.
Die Leistungen von Bildung & Karriere Angeboten sind zum Beispiel
- Ausbildungen und Hilfe beim Einstieg in den Beruf
- Kursangebote zur Nutzung neuer elektronischer Medien und Geräte
- Fortbildungen für Menschen mit Lernschwierigkeiten und Behinderung im Umgang mit Computern
Bildung & Karriere ist ein Bereich der atempo GmbH.
1.3 Die Angebote zum Bereich von nueva helfen Menschen bei ihrer Rolle als Kundinnen und Kunden von sozialen Dienstleistungs-Anbietern. Zum Beispiel bei der Bewertung der Qualität der Angebote. Oder beim Auswählen des passenden Angebotes. Die CFS GmbH bietet solche Angebote an.
1.4 Die Angebote zum Bereich zum Bereich von ava helfen Menschen mit Behinderung beim Finden von passenden Assistentinnen und Assistenten. Sie helfen Menschen mit Behinderung und den Anbietern von Assistenz auch bei der Organisation von Assistenz. Die CFS GmbH bietet solche Angebote im Internet an.
1.5. Die Angebote vom Restaurant Das Lorenz sind für alle Menschen. Das Lorenz ist ein Bereich der atempo GmbH.
- Was steht in diesen Geschäftsbedingungen?
In diesen Geschäftsbedingungen stehen die wichtigsten Regeln für den Kauf und die Nutzung von Angeboten der atempo Gruppe.
Andere Regeln gelten nur dann, wenn sie aufgeschrieben werden.
Für einige Bereich gibt es noch zusätzliche Regeln. Diese stehen dann auf den jeweiligen Websites der Angebote. Das gilt zum Beispiel für den capito Webshop oder auch im Lorenz.
Sie müssen diese Geschäftsbedingungen lesen, bevor Sie ein Angebot, zum Beispiel ein Produkt, bei der atempo Gruppe kaufen oder einen Auftrag für eine Leistung geben.
- Wie geben Sie den Auftrag für eine Leistung der atempo Gruppe?
Sie bitten die um ein schriftliches Angebot.
Im Angebot stehen,
- welche Leistungen die entsprechende Person der atempo Gruppe genau für Sie anbietet
- was diese Leistungen für Sie kosten
- welche Mehrwertsteuer zu bezahlen ist
- wie lange das Angebot für Sie gültig ist.
Wenn Sie mit dem Angebot einverstanden sind, geben Sie der entsprechenden Person der atempo Gruppe einen Auftrag. Dafür schicken Sie einen Brief oder ein E-Mail. Sie können auch einfach das Angebot unterschreiben und zurück schicken.
Wenn das Angebot mehrere verschiedene Vorschläge enthält, müssen Sie deutlich kennzeichnen, für welchen Vorschlag Sie den Auftrag geben.
Die atempo Gruppe schickt Ihnen eine Bestätigung und macht mit Ihnen einen Zeitplan für Ihren Auftrag.
Sie können auch während der Zusammenarbeit noch andere Leistungen dazu bestellen. Dann wird die neue Bestellung zum Auftrag dazu geschrieben
und der Preis neu berechnet.
- Was ist, wenn Ihnen das Angebot nicht gefällt?
Wenn Sie mit dem Angebot nicht einverstanden sind, dann geben Sie keinen Auftrag. Die atempo Gruppe wird dann nicht für Sie arbeiten.
Achtung:
Im Angebot stehen manchmal Ideen und Vorschläge für Ihr Vorhaben. Diese Ideen und Vorschläge gehören der atempo Gruppe. Wenn Sie keinen Auftrag geben, dürfen Sie die Ideen und Vorschläge aus dem Angebot nicht verwenden.
- Wann müssen Sie bezahlen?
Die atempo Gruppe schickt Ihnen eine Rechnung, wenn der Auftrag fertig ist. Auf der Rechnung steht, wann Sie diese bezahlen müssen. Sie bezahlen den Preis, der in der Rechnung steht. Außerdem bezahlen Sie die Mehrwertsteuer.
Die atempo Gruppe kann aber auch Teilzahlungen verlangen. Dann müssen Sie einen Teil schon früher bezahlen. Die atempo Gruppe arbeitet nicht weiter, wenn Sie das Geld nicht bezahlen.
Auch wenn Sie mit der Arbeit nicht zufrieden sind, müssen Sie etwas bezahlen.
- Was können Sie tun, wenn Sie nicht zufrieden sind?
Sie schreiben der atempo Gruppe einen Brief, ein Fax oder ein E-Mail. Darin erklären Sie, was nicht funktioniert oder womit Sie nicht zufrieden sind. Dafür haben Sie vier Wochen Zeit.
Die atempo Gruppe meldet sich dann bei Ihnen. Sie besprechen gemeinsam, was die atempo Gruppe besser machen kann. Die atempo Gruppe darf zweimal verbessern.
Das heißt: Wenn Sie nach dem ersten Verbesserungsversuch noch immer nicht zufrieden sind, oder das Produkt noch immer nicht funktioniert, dann melden Sie sich noch einmal. Die atempo Gruppe verbessert Ihr Produkt ein zweites Mal.
- Was ist, wenn es einen Schaden gibt?
Die atempo Gruppe ist nicht an jedem Schaden schuld. Die atempo Gruppe ist nur dann an einem Schaden schuld,
- wenn sie den Schaden absichtlich gemacht hat,
- oder wenn der Schaden entstanden ist, weil sie sich bei der Arbeit für Ihr Produkt gar nicht bemüht hat.
Dann muss die atempo Gruppe den Schaden auch bezahlen. Die atempo Gruppe muss aber immer dann für einen Schaden bezahlen, wenn das Gesetz das so vorschreibt.
- Wie ist das mit dem Datenschutz?
Die ‚atempo Gruppe hält sich an die gesetzlichen Regeln für den Datenschutz. Nur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der atempo Gruppe, dürfen Daten und Informationen von Ihnen sehen. Das gilt nicht für Daten und Informationen über Sie, die Sie selbst oder andere Menschen öffentlich gemacht haben.
Wir verarbeiten Ihre Daten, wenn Sie dazu Ihre Einwilligung gegeben haben.Oder Sie haben mit uns eine vertragliche Vereinbarung abgeschlossen
und wir brauchen Ihre Daten, damit wir unsere Pflichten erfüllen können.
In unserer Datenschutz-Erklärung können Sie genau nachlesen, wie wir Ihre Daten verwenden. Dort steht auch alles über Ihre Rechte.
Sie finden unsere Datenschutz-Erklärung auf der Website von atempo:
www.atempo.at/Datenschutz
(Weil das Gesetz das verlangt, schreiben wir das auch noch einmal in schwieriger Sprache:
Wir verarbeiten Ihre Daten im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung bzw. auf Grundlage allfälliger von Ihnen abgegebener Einwilligungserklärungen. Sämtliche Informationen über die Verwendung Ihrer Daten sowie Ihrer Rechte (Betroffenenrechte) sind in der Datenschutzerklärung der atempo Gruppe enthalten, die unter www.atempo.at/Datenschutz jederzeit abrufbar ist.)
8.1 Welche Daten benutzt die atempo Gruppe für Forschung?
Die atempo Gruppe macht Forschung, damit ihre Proddukte und Leistungen noch besser werden.
Zum Beispiel damit man capito Texte noch besser versteht. Oder damit das ava Angebot im Internet besser wird.
Für die Forschung verwenden wir Daten aus unserer Arbeit. Zum Beispiel die Texte von capito oder allgemeine Daten zum Thema Assistenz.
Für unsere Forschung verwenden wir keine personenbezogenen Daten von unseren Kundinnen und Kunden.
- Wie ist das mit den Urheberrechten?
Wenn ein Mensch etwas Neues macht oder sich eine neue Sache ausdenkt, ist dieser Mensch eine "Urheberin" oder ein "Urheber". Das Wort "Urheberin" oder "Urheber" gilt auch für eine Firma.
Diese neuen Sachen können zum Beispiel sein:
- Fotos, Grafiken und Bilder
- Artikel, Vorträge, Texte und Layouts
- Konzepte, Checklisten, Methoden, Ideen und Erfindungen
Wenn die atempo Gruppe ein Produkt für Sie macht, dann ist sie die "Urheberin". Sie dürfen das Produkt so benutzen und für sich verwenden, wie Sie das mit uns besprochen und vereinbart haben. Das heißt: Sie haben das "Nutzungsrecht".
Sie haben das Nutzungsrecht aber nur für sich alleine. Sie können das Nutzungsrecht nicht an andere weitergeben. Und Sie dürfen die Teile des Produktes oder auch das ganze Produkt nicht für andere Dinge verwenden. Zum Beispiel Grafiken aus dem Produkt heraus kopieren und in ein anderes Produkt einsetzen.
- Welches Recht und welches Gericht gelten?
Die Mitglieder der atempo Gruppe sind österreichische Firmen. Es gilt nur österreichisches Recht.
Das ist auch so, wenn in einem österreichischen Gesetz ein Verweis auf Gesetze anderer Staaten steht.
Wenn Sie aber als Kundin oder Kunde von atempo eine durch ein Verbraucherschutzgesetz besonders geschützte Konsumentin oder ein besonders geschützter Konsument sind, dann gelten die für Sie besseren Gesetze Ihres Heimatsstaats.
Wenn die atempo Gruppe und Sie sich nicht einigen können, dann können Sie oder die atempo Gruppe zum Gericht gehen.
Das Gericht entscheidet dann, wer Recht bekommt. Das Gericht für die Arbeit mit der atempo Gruppe ist in Graz.
- Seit wann sind diese Geschäftsbedingungen gültig?
Diese Geschäftsbedingungen gelten seit 15. Dezember 2019.
Kontakt:
atempo
Heinrichstraße 145
8010 Graz
Telefonnummer: 0043 316 81 47 16-0
E-Mail-Adresse: atempo.graz@atempo.at